Eingaben
Ergebnisse
Gewinn (Einnahmen - Ausgaben)
0,00 €
KV+PV Beiträge gesamt
0,00 €
Zu versteuerndes Einkommen
0,00 €
Gewerbesteuer
0,00 €
Einkommensteuer (nach §35)
0,00 €
Gesamte Steuerlast
0,00 €
Auszahlbares monatliches Einkommen*
0,00 €
* Gewinn minus Steuerlast minus Rücklage, geteilt durch bisherige Monate (bis einschl. Stichtag)Informationen zur Berechnung
- Die Einkommensteuerformel bildet die aktuellen Steuertabellen ab (§32a EStG). Für 2025: GFB 12.096€, für 2026: GFB 12.348€ mit 2% Eckwerte-Verschiebung. Bei Ehegattensplitting wird die Splittingtabelle via 2×ESt(zvE/2) verwendet.
- Die Gewerbesteuer nutzt den Freibetrag von 24.500 € und eine Messzahl von 3,5 % (§11 GewStG). Der Hebesatz ist je Kommune wählbar (Köln: 475 %).
- Die Gewerbesteuer wird nach §35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet (maximal das 4-fache des Steuermessbetrags). Dies reduziert die tatsächliche Steuerbelastung erheblich.
- Automatische Jahreserkennung: Das Steuerjahr wird aus dem Stichtag ermittelt und die entsprechenden Steuerparameter verwendet.
- Vereinfachungen: Keine Sonderausgabenpauschalen, keine Kinder-/Kirchensteuer, keine Verlustvorträge, keine gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen/Kürzungen.
- Die Anzahl der Monate für KV/PV-Beiträge wird automatisch basierend auf dem Stichtag ermittelt.
- Bei freiberuflicher Tätigkeit wird keine Gewerbesteuer berechnet.
- Das auszahlbare monatliche Einkommen wird berechnet als: (Gewinn - Steuerlast - Rücklage) ÷ bisherige Monate im Jahr bis einschließlich Stichtag.