Was letzte Steuer?

Steuerrechner Einzelunternehmen 2025/2026

ESt + GewSt nach §32a & §35 EStG

Hinweis: Der ermittelte Wert ist nur näherungsweise und dient zur groben Orientierung. Für eine exakte Steuerberechnung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das Finanzamt.

Eingaben

Ergebnisse

Gewinn (Einnahmen - Ausgaben)

0,00 €

KV+PV Beiträge gesamt

0,00 €

Zu versteuerndes Einkommen

0,00 €

Gewerbesteuer

0,00 €

Einkommensteuer (nach §35)

0,00 €

Gesamte Steuerlast

0,00 €

Auszahlbares monatliches Einkommen*

0,00 €
* Gewinn minus Steuerlast minus Rücklage, geteilt durch bisherige Monate (bis einschl. Stichtag)

Informationen zur Berechnung

  • Die Einkommensteuerformel bildet die aktuellen Steuertabellen ab (§32a EStG). Für 2025: GFB 12.096€, für 2026: GFB 12.348€ mit 2% Eckwerte-Verschiebung. Bei Ehegattensplitting wird die Splittingtabelle via 2×ESt(zvE/2) verwendet.
  • Die Gewerbesteuer nutzt den Freibetrag von 24.500 € und eine Messzahl von 3,5 % (§11 GewStG). Der Hebesatz ist je Kommune wählbar (Köln: 475 %).
  • Die Gewerbesteuer wird nach §35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet (maximal das 4-fache des Steuermessbetrags). Dies reduziert die tatsächliche Steuerbelastung erheblich.
  • Automatische Jahreserkennung: Das Steuerjahr wird aus dem Stichtag ermittelt und die entsprechenden Steuerparameter verwendet.
  • Vereinfachungen: Keine Sonderausgabenpauschalen, keine Kinder-/Kirchensteuer, keine Verlustvorträge, keine gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen/Kürzungen.
  • Die Anzahl der Monate für KV/PV-Beiträge wird automatisch basierend auf dem Stichtag ermittelt.
  • Bei freiberuflicher Tätigkeit wird keine Gewerbesteuer berechnet.
  • Das auszahlbare monatliche Einkommen wird berechnet als: (Gewinn - Steuerlast - Rücklage) ÷ bisherige Monate im Jahr bis einschließlich Stichtag.